Testphase erfolgreich abgeschlossen - Tchibo Ident bietet SIM-Freischaltung in einem Rutsch

Hamburg, - Hamburg, 26. Juli 2017 – Die neue Regelung von Paragraph 111 des Tele-kommunikationsgesetzes (TKG) erfordert bei Kauf und Freischaltung einer SIM-Karte zwingend eine persönliche Identifikation mit einem Personalaus-weis oder Reisepass. Die Regelung gilt für SIM-Karten, die nach dem 1. Juli 2017 freigeschaltet werden. Neben den Netzbetreibern bietet nur Tchibo in seinen Filialen bundesweit ein kombiniertes Anmeldeverfahren an. Es fasst die Registrierung und Identifikationspflicht bequem zusammen und ermöglicht eine schnelle Nutzung der SIM-Karte. Zumindest, sofern die Ausweis-papiere nicht abgelaufen sind, was derzeit einer der Hauptgründe für Ablehnungen bei dem Identverfahren ist.

Einfach, schnell und sicher – Tchibo hat anlässlich des angepassten Telekommunikationsgesetzes ein zeitsparendes Anmeldeverfahren entwickelt: Tchibo Ident. Mit diesem Service können Kunden ihre Tchibo Prepaidkarte unkompliziert – quasi in einem Rutsch – kaufen, sich identifizieren und freischalten lassen.


Hamburg, 26. Juli 2017 – Die neue Regelung von Paragraph 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erfordert bei Kauf und Freischaltung einer SIM-Karte zwingend eine persönliche Identifikation mit einem Personalausweis oder Reisepass. Die Regelung gilt für SIM-Karten, die nach dem 1. Juli 2017 freigeschaltet werden. Neben den Netzbetreibern bietet nur Tchibo in seinen Filialen bundesweit ein kombiniertes Anmeldeverfahren an. Es fasst die Registrierung und Identifikationspflicht bequem zusammen und ermöglicht eine schnelle Nutzung der SIM-Karte. Zumindest, sofern die Ausweispapiere nicht abgelaufen sind, was derzeit einer der Hauptgründe für Ablehnungen bei dem Identverfahren ist.


Identifikation leicht gemacht: Schnelle Registrierung in der Filiale mit Tchibo Ident


Für die gesetzlich erforderliche Identifi-kation bietet Tchibo mehrere Möglichkeiten: Die schnellste und unkomplizierteste Variante ist der Service Tchibo Ident in einer Tchibo Filiale. Hier können Tchibo mobil Kunden ihre SIM-Karte einkaufen und noch direkt vor Ort durch eine Filialmitarbeiterin registrieren lassen.
Neben dem Freischaltungsformular, das der Verpackung der SIM-Karte beiliegt, benötigen Kunden nur noch ihren gültigen deutschen Personalausweis oder Reisepass. Mit der Tchibo Ident App erfasst die Filialmitarbeiterin den Personalausweis beziehungsweise Reisepass des Kunden und das ausgefüllte Freischaltungsformular. Per App werden die Registrierungsdaten unmittelbar zur Überprüfung an den Dienstanbieter übertragen. Für die gesamte Registrierung und Identifikation braucht man in der Filiale nicht mehr Zeit, als für eine gute Tasse Kaffee – die Freischaltung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Stunden.

Alternative Identifikationsmöglichkeiten


Wer keine entsprechenden Ausweisdokumente dabei hat oder keine Tchibo Filiale in seiner Nähe, kann nach dem Kauf zwei weitere Identifikationsverfahren nutzen, das Video- oder das Post-Ident-Verfahren. Beim Post-Ident-Verfahren erfolgt die Überprüfung der Identität kostenfrei in einer Filiale der Deutschen Post AG. Dazu muss im Vorfeld nur die Registrierung online oder telefonisch durchgeführt werden.
Alternativ können die Kunden ihre neu erworbene Tchibo SIM-Karte auch bequem von zu Hause über das Video-Ident-Verfahren identifizieren und unter www.tchibo-mobil.de freischalten lassen. Hierfür werden ein Internetanschluss, eine Webcam oder ein Smartphone mit entsprechender App und ein amtliches Ausweisdokument benötigt.


Neues Telekommunikationsgesetz: Paragraph 111


Das TKG regelt die rechtlichen Grundlagen der Telekommunikation in Deutschland. Rechte und Pflichten der Kunden gegenüber den Anbietern sind hier festgelegt. Als Bestandteil der Anti-Terror-Gesetzgebung ist der verschärfte Paragraph 111 des TKG neu in Kraft getreten: Demnach müssen sich ab sofort alle Besitzer neu gekaufter Prepaidkarten durch einen amtlichen Ausweis identifizieren lassen. Durch diese Überprüfung soll die angegebene Identität geklärt werden, um Missbrauch zu vermeiden.


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